Notwendiger Widerstand und kriminalisierter Protest
Tiere, sowohl menschliche als auch nichtmenschliche, sind empfindungs- und leidensfähige Lebewesen, mit vielfältigen Interessen und individuellen Eigenschaften, Vorlieben und Bedürfnissen. Da sie aber trotz Tierschutzgesetz legal benutzt, lebenslang eingesperrt und getötet werden dürfen und ihr Lebenszweck oft nur vom Nutzen für Menschen bestimmt wird, reicht es nicht, sich auf Gesetze und institutionelle Entscheidungen zu verlassen. Solange ihre Bedürfnisse den Profitinteressen von Agrar-, Lebensmittel-, Bekleidungs- oder Pharmaindustrie untergeordnet und sie zu Waren, Gebrauchsgegenständen, Produktionseinheiten oder Forschungsobjekten degradiert werden, muss etwas getan werden. Die Tierrechts- und Tierbefreiungsbewegung wendet vielfältige Aktionsformen an, um Widerstand und Aufklärung zu leisten.
Die Palette der Strategien und Methoden beginnt bei Infoständen, Mahnwachen, Demonstrationen, Boykottaufrufen oder Petitionen, die langfristig zum Erfolg führen können, und reichen bis zu Formen Zivilen Ungehorsams und Direkten Aktionen. Direkte Aktionen, wie die der Tierbefreiungsfront, werden im Unterschied zum Zivilen Ungehorsam im Verborgenen von anonymen Aktiven durchgeführt, da sie weitaus stärkere Repression nach sich ziehen würden.
Formen des Zivilen Ungehorsams
Die nachfolgenden Erläuterungen (im Flyer) sind nicht als Aufruf zu verstehen, sondern als Dokumentation häufiger Protestformen.
Go-Ins
Blockaden und Lock-Ons
Jagd- und Angelstörungen
Besetzungen und Kletteraktionen
Home-Demos
Kommunikationsblockaden
Störungen öffentlicher Auftritte
Kommunikationsguerilla und Fakes
Ziviler Ungehorsam ist ein öffentlich sichtbarer Verstoß gegen Gesetze, Regeln oder Normen, um Widerstand zu üben und Ungerechtigkeiten zu thematisieren. Er kann als selbstbestimmtes Handeln und individuelle Reaktion auf strukturelles Unrecht verstanden werden. Die Pflicht zum Ungehorsam wird durch das erkannte Unrecht und dem Verfolgen von als moralisch höherwertig empfundenen Zielen, statt dem Befolgen von Regeln und Gesetzen, legitimiert. Er eröffnet vielfältige Handlungsmöglichkeiten und kann passiv durch Verweigerung als auch aktiv durch den Bruch von Gesetzen geübt werden. Er ist notwendig, um zivilgesellschaftlichen Protest sowie Mitbestimmung und Mitwirkung an politischer Meinungsbildung und gesellschaftlichen Entwicklungen zu ermöglichen und Grundrechte wie Meinungsfreiheit zu garantieren.
Als sichtbarer Widerstand und symbolischer Akt, durch Provokationen sowie offene Gesetzesüberschreitungen, soll Ziviler Ungehorsam möglichst viele Menschen erreichen und die Dringlichkeit der Anliegen vermitteln. Darüber hinaus kann er aber auch Arbeitsprozesse stören oder Verantwortliche unter Druck setzen und Einfluss auf Meinungsbildung und Entscheidungen nehmen. Abhängig von der Auslegung wird Ziviler Ungehorsam von staatlichen Institutionen, wie Gerichten und Behörden, oft kriminalisiert. Da diese Protestformen mit dem Widerstandsrecht legitimiert werden, erfahren sie dennoch weitgehend Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Beispiele dafür sind Aktionen von Greenpeace oder Ankettungen im Rahmen von Castor-Transporten.
Rechtshilfe
Nach Aktionen des Zivilen Ungehorsams kann es zu Repressionen kommen. Meist handelt es sich um Geldstrafen. Der Verein die tierbefreier leistet seit Jahrzehnten Rechtshilfe für von Repressionen Betroffene. Unterstützt unsere Rechtshilfe, damit wir kriminalisierten Aktiven helfen können. Spendet auf unser treuhänderisch verwaltetes Rechtshilfe-Konto. Die Spenden werden vollständig und ausschließlich für die Rechtshilfe verwendet. Wenn ihr von Repression betroffen seid, meldet euch bei uns! rechtshilfe@tierbefreier.de